Info: Mündliche Arbeitsverträge sind anders als in Deutschland in den Niederlanden rechtsgültig. Wir empfehlen Dir dennoch dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verwenden.
Nach einer rein mündlichen Vereinbarung müssen innerhalb des ersten Monats im Beschäftigungsverhältnis mindestens folgende Informationen zwischen Dir und dem Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden:
(1) Name und Wohnsitz des Arbeitnehmers, (2) Arbeitsplatz/Sitz des Arbeitgebers, (3) Art der vereinbarten Tätigkeit/Position, (4) Beschäftigungsbeginn, (5) Vertragsdauer + ggf. Probezeit, (6) Gehalt und Zahlungstermin, (7) Arbeitszeiten, (8) Kündigungsfrist