Arbeiten in den Niederlanden

Vertragliche Unterschiede & Richtlinien.

Du möchtest gerne die Niederlande entdecken und auf der anderen Seite der Grenze arbeiten, bist Dir aber unsicher, was Dich erwartet? Wir haben Dir die grundsätzlichen vertraglichen Unterschiede ausgearbeitet, welche Du beachten solltest, wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis in unserem schönen Nachbarland in Betracht ziehst!

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Arbeitsvertrag

In den Niederlanden kann Dir ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden. Jedoch ist es üblich, mit einem Sechsmonats- oder Einjahresvertrag zu beginnen. Wenn Du Dich als guter Fit erweist, wird der Vertrag danach in der Regel auf unbestimmte Zeit vereinbart.

Ferner wird der befristete Vertrag automatisch nach mehr als drei aufeinander folgenden befristeten Verträgen oder einer Gesamtbeschäftigungsdauer von mehr als 24 Monaten in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Nur wenn zwischen dem letzten befristeten Vertrag und dem neuen Vertrag mindestens sechs Monate liegen, kann es zu einer weiteren Frist kommen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags schriftlich mitteilen, ob und unter welchen Umständen der Arbeitsvertrag fortbesteht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er eine Entschädigung in Höhe von bis zu einem Monatsgehalt an den Arbeitnehmer zahlen.

Mündliche Arbeitsverträge

Info: Mündliche Arbeitsverträge sind anders als in Deutschland in den Niederlanden rechtsgültig. Wir empfehlen Dir dennoch dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verwenden.

Nach einer rein mündlichen Vereinbarung müssen innerhalb des ersten Monats im Beschäftigungsverhältnis mindestens folgende Informationen zwischen Dir und dem Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden:

(1) Name und Wohnsitz des Arbeitnehmers, (2) Arbeitsplatz/Sitz des Arbeitgebers, (3) Art der vereinbarten Tätigkeit/Position, (4) Beschäftigungsbeginn, (5) Vertragsdauer + ggf. Probezeit, (6) Gehalt und Zahlungstermin, (7) Arbeitszeiten, (8) Kündigungsfrist


Probezeit

Ob eine Probezeit zulässig ist, hängt von der Dauer Deines Arbeitsvertrags ab. Sie muss außerdem schriftlich vereinbart werden. Ist sie nicht aufgezeichnet, so existiert sie nicht. Innerhalb der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis von beiden Seiten fristlos beendet werden.
0-6 Monate: Probezeit nicht gestattet 6-24 Monate: Probezeit von max. einem Monat 24+ Monate: Probezeit von max. 2 Monaten Unbefristet: Probezeit von max. 2 Monaten

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Gehalt & Steuern

Die Niederlande haben einen gesetzlichen Mindestlohn, der zweimal jährlich neu festgesetzt wird. Der derzeit geltende, am 1. Januar 2021 festgelegte, gesetzliche Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte über 21 Jahre beträgt 1.684,80 Euro brutto pro Monat. Zusätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf 8% des jährlichen Bruttogehalts in Form von Urlaubsgeld (dieses ist gesetzlich geregelt und nach oben gedeckelt). Die Auszahlung geschieht meistens im Mai. Auch die Reisekosten für Fahrten zwischen Deinem Wohnort und Arbeitsstelle werden in der Regel vom Arbeitgeber durch eine Kilometerpauschale von 0,19 Euro steuerfrei erstattet.
Bruttoverdienst

Normalerweise ist der Bruttoverdienst in den Niederlanden niedriger als in Deutschland.

Das hat damit zu tun, dass die Einkommenssteuer/Lohnsteuer bis zu einem Brutto-Jahresgehalt von € 68.000 mit einem geringeren Steuersatz (bis zu 40,85%) verrechnet wird, sodass ein höheres Netto-Gehalt verbleibt als in Deutschland.

Urlaubstage

In den Niederlanden beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch das Vierfache der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Für eine fünftägige Woche sind dies also 20 Urlaubstage. In der Regel erhält der Arbeitnehmer allerdings eine höhere Anzahl, etwa 25 Urlaubstage.


Zusätzlich zu den Urlaubstagen, gibt es eine Mehrzahl an freien Tagen, die verschiedene Verwendungszwecke haben.
Hierunter fällt zum Beispiel freie Zeit aufgrund von Arbeitszeitverkürzung (ADV- oder ATV-Tage) oder aufgrund von Überstunden (Zeitausgleich). Für diese Urlaubsformen gelten andere Bestimmungen, für die keine Frist und Anzahl der Urlaubstage gelten.

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Kündigungsfrist

Das niederländische Entlassungssystem ist nicht nur im Vergleich zu Deutschland, sondern auch weltweit einzigartig. Es handelt sich um ein "geschlossenes System", bei dem das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nicht wie in Deutschland innerbetrieblich in Abstimmung zum Arbeitsrecht gekündigt wird, sondern erst nach gründlicher präventiver Prüfung zuständiger Behörden beendet werden kann. Eine innerbetriebliche Kündigung ist nur während der Probezeit oder aus außerordentlichem Grund nach niederländischem Zivilrecht möglich.

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, gelten nach Genehmigung der Behörden folgende gesetzliche Kündigungsfristen:

Dauer des Arbeitsverhältnisses:
kürzer als 5 Jahre - ein Monat zwischen 5 und 10 Jahren - zwei Monate zwischen 10 und 15 Jahren - drei Monate 15 Jahre oder länger - vier Monate