Beschwerdeverfahren

1.1 Einleitung

Personato legt großen Wert auf die Zufriedenheit ihrer Geschäftsbeziehungen und Bewerber. Exzellenter Service und eine ausgezeichnete Qualität unserer Dienstleistungen haben bei uns oberste Priorität. Dennoch kann es einmal vorkommen, dass Sie mit unserer Dienstleistung nicht ganz zufrieden sind. Für diesen Fall bitten wir Sie, uns davon in Kenntnis zu setzen. Ihre Beschwerde wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

1.2 Wann können Sie eine Beschwerde einreichen?


Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie mit der Dienstleistung (eines) unserer Mitarbeiter nicht zufrieden sind. Sie zweifeln noch? Dann zögern Sie nicht, sondern besprechen Sie die Situation mit uns. Wir sind immer um eine zufriedenstellende Lösung bemüht.

1.3 Wo und wie können Sie sich beschweren?


Sie können sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beschweren. Richten Sie Ihre Beschwerde an die Geschäftsleitung von Personato, deren Kontaktdaten Sie nachstehend finden.

Die Postadresse lautet:

Personato
  • [z. Hd. der Geschäftsleitung]
  • Keizersveld 91
  • NL-5408 AP Venray

Die E-Mail-Adresse lautet:
  • info@personato
  • [z. Hd. der Geschäftsleitung]

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer: +31 (0) 478 630 930.

1.4 Bearbeitung von Beschwerden


Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsleitung bearbeitet. Die Geschäftsleitung führt zu diesem Zweck ein Gespräch mit dem Beschwerdeführer. Sollte dieses Gespräch zu einer Lösung führen, gilt die Beschwerde als erledigt, woraufhin sowohl der Mitarbeiter als auch der Beschwerdeführer informiert werden. In anderen Fällen wird eine tiefergehende Untersuchung eingeleitet. Innerhalb von 6 Wochen nach Eingang werden sowohl der Beschwerdeführer als auch der Mitarbeiter schriftlich über die Ergebnisse und die damit verbundenen Schlussfolgerungen informiert.

1.5 Streitigkeiten


Für den Fall, dass die Beschwerde nicht erledigt ist oder beide Parteien keine Lösung finden, besteht die Möglichkeit, die Beschwerde bei dem niederländischen Streitbeilegungsgremium De Geschillencommissie (www.degeschillencommissie.nl) anhängig zu machen, das dann als unabhängiger Dritter auftreten wird.